Hamburg Trust Finest Selection-Fonds: Anlegern gelingt Doppelschlag
Den Anlegern gelingt ein Doppelschlag gegen die Hamburg Trust-Geschäftsführung.
Beirat klagt als „Besonderer Vertreter“ der Fonds mit gerichtlicher Billigung Schadensersatz ein… und: Siege in Prospekthaftungsklagen beim Oberlandesgericht Hamburg.
Aktuelle Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg lassen aufhorchen. Das Oberlandesgericht Hamburg gab am Freitag, den 31.08.2018, vier Prospekthaftungsklagen von Anlegern des Hamburg Trust-Fonds Finest Selection 02 statt. Bereits das Landgericht hatte diesen Klagen in erster Instanz stattgegeben, das Oberlandesgericht billigte diese Entscheidungen nunmehr ausdrücklich. Und Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg billigen Gesellschafterbeschlüsse beider Finest Selection-Fonds, die den Beirat ermächtigen, namens der beiden Fonds als „Besonderer Vertreter“ Schadensersatz gegen die Geschäftsführung geltend zu machen. Marktinsider fragen sich, wie lange es Hamburg Trust noch gelingen kann, sich dem Druck der Anlegerseite zu entziehen.
Rückblick: Hamburg Trust
Wir erinnern uns: Im Jahre 2014 hat die Hamburg Trust-Geschäftsführung es geschehen lassen, dass das Immobilienvermögen beider Hamburg Trust Finest Selection-Fonds in einen großen REIT-IPO in New York hineingegeben wurde, in dem die Hamburger Unternehmerfamilie Otto ihre US-Immobilieninteressen konsolidierte. Die Anleger der beiden Finest Selection-Fonds wurden zu dieser Transaktion nicht befragt. Sie wurden bis zum Abschluss der Transaktion nicht einmal über die wesentlichen Umstände informiert. Die Geschäftsführung unternahm schlichtweg nichts, um die Interessen der Anleger zu schützen.
Personen, die mit dem Vorgang vertraut sind, sehen den wesentlichen Hintergrund dieser Untätigkeit in einem Interessenkonflikt: Herr Albert P. Behler, der die Fa. Paramount und damit die Immobilieninteressen der Familie Otto in den USA vertritt, hielt seit dem Jahre 2009 auch die Kapitalmehrheit der deutschen Hamburg Trust-Gruppe. Herr Albert P. Behler war mithin Dienstherr der Personen, die auf der deutschen Seite eigentlich die Interessen der Anleger hätten schützen müssen. Rechtanwalt Dr. Wolfgang Schirp/Berlin, der vom Landgericht Hamburg in zwei Verfahren zum Prozesspfleger der Fonds ernannt wurde: „Dieser gänzliche Mangel an Kontrolle ist ein Unding, so etwas habe ich in meiner langjährigen Praxis noch nie gesehen. Auf beiden Seiten des Atlantiks hatte die gleiche Person das Sagen, obwohl die Interessen entgegengesetzt waren. Hier wurde wirklich der Bock zum Gärtner gemacht“.
Im Jahre 2015 erhielten die Anleger die Mitteilung, dass durch diese Transaktion ihr Vermögen mal eben um ca. 45 % geschrumpft war. Die Interessen der Fonds bei der Einbringung der Immobilien in den REIT waren offensichtlich nicht gewahrt worden, und die Fonds hatten Transaktionskosten und Sondervorteile für Dritte in Höhe von 609,1 Mio. USD mittragenmüssen, ohne dass sie Vorteile davon gehabt hätten. Hiergegen formierte sich Widerstand auf Anlegerebene (Prospekthaftungsklagen) und auf Fondsebene (Bildung von Anlegerbeiräten, Fassung von Gesellschafterbeschlüssen über die gerichtliche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche). Peter Sissovics/Berlin, Beiratsvorsitzender beider Fonds: „Wir mussten uns wehren. Die Geschäftsführung hat uns im Regen stehen lassen. Nicht einmal zu Gesprächen über eine gütliche Lösung war die Hamburg Trust-Seite bislang bereit“.
Auf beiden Ebenen konnten die Anleger zwischenzeitlich wesentliche Erfolge verbuchen:
- Bereits das Landgericht hatte Prospekthaftungsklagen zum Fonds Finest Selection 02 stattgegeben. Wesentlicher Prospektfehler aus Sicht des Landgerichts: Über die Doppelrolle von Herrn Albert P. Behler und die daraus fließenden Interessenkonflikte hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Weil dies nicht geschehen ist, schulden die Initiatorenunternehmen den Anlegern Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Hamburg hat diese Sicht der Dinge nun am Freitag, den 31.08.2018, ausdrücklich bestätigt. Die Berufungen der Hamburg Trust-Seite, mit denen sie ihre Verurteilungen beseitigen wollten, wurden zurückgewiesen.
- Auch in den fondsseitigen Verfahren setzen sich die Anleger durch. Versuche von Hamburg Trust, die Gesellschafterbeschlüsse zu kippen, in denen der Beirat zur Klageerhebung als „Besonderer Vertreter“ berufen wurde, sind gescheitert. Im Finest Selection 02 hat das Oberlandesgericht Hamburg die Klagebefugnis des Beirats bestätigt, im Finest Selection 01 – in dem die Beschlüsse zeitlich später gefasst worden sind – ist das Landgericht Hamburg bereits zu dem gleichen Ergebnis gelangt. In Wahrnehmung seiner Befugnisse hat der Beirat als „Besonderer Vertreter“ bereits in beiden Fonds erste Teilklagen eingereicht, und zwar im Finest Selection 01 in Höhe von 1 Mio. USD und im Finest Selection 02 in Höhe von 0,5 Mio. USD. Beiratsvorsitzender Peter Sissovics: „Solange es keine vernünftigen Signale von Hamburg Trust gibt, werden wir die juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir waren und sind weiterhin gesprächsbereit, aber der Ball liegt im Feld von Hamburg Trust“.
Wie lange will Hamburg Trust diese juristischen Auseinandersetzungen noch schwelen lassen? Immerhin wirbt das Unternehmen am Markt noch um frisches Geld, auch von Stiftungen und anderen institutionellen Investoren. Wie will man Vertrauen gewinnen, wenn man sich gleichzeitig deutlicher und von Gerichten bestätigter Kritik am bisherigen Vorgehen nicht stellen will? Marktinsider halten dies für schlichtweg unmöglich.
Ansprechbar für weitere Auskünfte:
Peter Sissovics,
Beiratsvorsitzender beider Hamburg Trust Finest Selection-Fonds,
e-mail peter.sissovics@me.com,
Tel. 0160-90631282
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp,
Prozesspfleger beider Fonds in den Verfahren bei den Hamburger Gerichten,
e-mail: schirp@schirp.com,
Tel. 0179-5320213