German Pellets GmbH: Ansprüche gegen Leibold & Co.? Dr. Schmidt-Morsbach im Interview mit dem DIU Report
In der aktuellen Ausgabe des DIU Reports, der Mitgliederzeitschrift der Deutschen Investoren Union DIU e.V. vom 27. Februar 2017 (Heft 29), spricht Dr. Susanne Schmidt-Morsbach im Rahmen eines Interviews über die Möglichkeiten einer Schadensersatzklage gegen die Initiatoren der German Pellets GmbH:
„Mit einem lauten Knall implodierte Anfang letzten Jahres die German Pellets GmbH. Anleger, die in eine der Anleihen der Gesellschaft investiert hatten, stehen vor einem Scherbenhaufen. Die Anleihen notierten derzeit bei etwa 1,5 % ihres Nennwerts, eine nennenswerte Insolvenzquote ist nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten. Umso wichtiger könnte es sein, zivilrechtliche Ansprüche gegen den German Pellets-Initiator, Peter Leibold und andere Personen und Institutionen die in den Fall verwickelt sind, geltend zu machen. Wir fragten bei Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Berliner Kanzlei Schirp Neusel und Partner nach.
DIU: Frau Dr. Schmidt-Morsbach, nach knapp einem Jahr hat sich der erste Rauch um den Fall „German Pellets“ gelegt. Wie stehen ihrer Meinung nach die Chancen, Ansprüche geltend zu machen und wer kommt als Anspruchsgegner in Betracht?
Schmidt-Morsbach: Wir prüfen den Sachverhalt derzeit sehr intensiv und in mehrere Richtungen. Aus unserer Sicht kommen sowohl fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt als auch deliktische Ansprüche gegen die Verantwortlichen in Frage. Wir prüfen Ansprüche sowohl gegen Herrn Leibold persönlich als auch gegen seine Tochter. Wir haben daneben aber auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Ratingagentur im Fokus. Gegen wen sich die Ansprüche richten werden, hängt maßgeblich auch davon ab, wann man seine Anleihe bzw. das Genussrecht gezeichnet hat. Je später der Zeichnungszeitpunkt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine Klage zu gewinnen. Wir haben die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
DIU: Andere Anwaltskanzleien haben bereits gemeldet, Schadensersatzklagen eingereicht zu haben.
Schmidt-Morsbach: Dies sind sicherlich Schnellschüsse, denen keine ausreichende Sachverhaltsermittlung zugrunde liegen kann. Uns ist wichtig, dass wir erst dann für unsere Mandanten klagen, wenn wir den Sachverhalt bestmöglich aufgearbeitet haben. Wir stehen im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und wollen erst die Akteneinsichtnahme und dessen Prüfungsergebnis abwarten bevor wir eine abschließende Klageempfehlung aussprechen. Es droht zurzeit keine Verjährung und eine Klage sollte auf einem soliden Fundament stehen. Wir empfehlen Klagen nur, wenn wir die Erfolgsaussichten für unsere Mandanten überwiegend positiv beurteilen.
DIU: Und das tun Sie in diesem Fall nicht?
Schmidt-Morsbach: Doch. Uns fehlen aber noch einige Bausteine. Wir möchten noch die Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte abwarten bevor wir uns an die falschen Anspruchsgegner wenden und eine Klageabweisung riskieren. Wir bleiben hier aber am Ball und gehen davon aus, dass wir noch in diesem Jahr Klagen einreichen werden.“