Fonds der Bankgesellschaft: Verlauf der Versammlungen
Seit dem 4.12.2008 laufen erneut Versammlungen – in aller Regel zwei am Tag – zur Beschlussfassung über die Vergleiche auf Fondsebene. Über die bisherigen Ergebnisse können Sie sich in der hier zum Download bereitgestellten Datei informieren.
Aufgrund zahlreicher Rückfragen möchten wir Ihnen zur Klarstellung noch einmal folgenden Hinweis geben:
Allen Prospekthaftungsklägern – unabhängig davon, von wem sie vertreten werden – wurden Vergleichsangebote zur Beendigung des Rechtsstreits unterbreitet. Diese Angebote sind völlig unabhängig von den Vergleichen auf Fondsebene. Jeder Kläger entscheidet für sich, ob er das Angebot annehmen will oder nicht.
In den Fonds selbst werden Vergleiche zwischen den Fondsgesellschaften und deren Konzernunternehmen zur Beschlussfassung auf Gesellschafterversammlungen gestellt. Hier entscheidet die Mehrheit der Anleger.
Für die Nicht-Kläger werden in den Fonds, in denen die Abfindungsangebote der FinTech bereits abgelaufen sind, diese Angebote zu den ursprünglichen Bedingungen nochmals geöffnet. Die Anteilsübertragung soll jetzt jedoch nicht mehr auf die FinTech, sondern auf die IBV vorgenommen werden. Diese Angebote hängen davon ab, ob im jeweiligen Fonds der Vergleich auf Fondsebene angenommen wird. Ob dann auch das Abfindungsangebot angenommen wird oder nicht, entscheidet jeder Anleger für sich persönlich.