Fonds der Bankgesellschaft: Kurz-Kommentar zu weiteren Versammlungen
Am Donnerstag und Freitag der vergangenen Woche haben die Versammlungen zu den Fonds LBB 6, IBV Deutschland 1, LBB 11 und LBB 7 stattgefunden. Die Beschlüsse über die Vereinbarung eines Vergleichs zwischen den Fondsgesellschaften und den Unternehmen der BIH-Gruppe wurden beim LBB 6, IBV D 1 und LBB 11 gefasst. Beim LBB 7 wurde die erforderliche 75%-Mehrheit nicht erreicht. Die Entscheidung beim LBB 7 stand nicht von vornherein aufgrund der vorab erteilten Vollmachten fest, sondern hing am Abstimmverhalten der auf der Versammlung anwesenden Gesellschafter. Wie die Abstimmung zeigte, entschied sich der größere Teil der anwesenden Gesellschafter für den Verbleib im Fonds und gegen den Abschluss des Vergleichs – den Gesprächen am Rande der Versammlung nach in der Hoffnung auf eine höhere Abfindungszahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Es gab aber auch andere Stimmen: Einige der Anwesenden äußerten sich deutlich enttäuscht darüber, dass sie kurzfristig keine Ausstiegsmöglichkeit erhalten.
Und noch ein wesentlicher Aspekt wurde klargestellt: Bei Zustimmung zum Vergleich auf Fondsebene werden die bereits abgelaufenen Abfindungsangebote wieder für kurze Zeit geöffnet. Im Rahmen der Versammlungen wurde die Frage gestellt, ob sich daran nachträglich etwas ändern würde, sollten die Beschlussfassungen zum Vergleich angefochten werden. Hierzu äußerte der Vertreter der BIH, dass auch in diesem Fall die Rückübertragungen von Gesellschaftsanteilen nicht betroffen seien. Daher können jetzt die Anleger der Fonds LBB 5, 6 und LBB 9 bis 11 noch das Abfindungsangebot der FinTech annehmen und sicher sein, dass die Abwicklung erfolgt. Die Entscheidungen bei den Fonds LBB 3, 4 und 8 steht noch aus (Versammlungen in dieser Woche), beim LBB 7 wird wegen der fehlenden Zustimmung zum Vergleich auf Fondsebene das Angebot – vorerst? – nicht wieder geöffnet.
An unserer bereits mehrfach publizierten Einschätzung hat sich nichts geändert. Wir halten es weiterhin für dringend empfehlenswert, die Fonds zu verlassen, sei es über die Vergleichsangebote der Prospekthaftungskläger, sei es über die noch laufenden oder erneut geöffneten Abfindungsangebote der Nichtkläger. Wir werden daher auch in den noch ausstehenden Versammlungen der Fonds, in denen die Wieder-Eröffnung der Angebote für die Nicht-Kläger auf der Tagesordnung steht (Berlin Hyp 2, LBB-Fonds 3, 4 und 8) wiederum für die Annahme der fondsseitigen Vergleiche stimmen, um diese Ausstiegsvoraussetzung für die Personen zu eröffnen, die bislang nichts unternommen haben.