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Fonds der Bankgesellschaft: Kurz-​Kommentar zu weiteren Versammlungen

Am Don­ners­tag und Frei­tag der ver­gan­ge­nen Wo­che ha­ben die Ver­samm­lun­gen zu den Fonds LBB 6, IBV Deutsch­land 1, LBB 11 und LBB 7 statt­ge­fun­den. Die Be­schlüsse über die Ver­ein­ba­rung ei­nes Ver­gleichs zwi­schen den Fonds­ge­sell­schaf­ten und den Un­ter­neh­men der BIH-​Gruppe wur­den beim LBB 6, IBV D 1 und LBB 11 ge­fasst. Beim LBB 7 wurde die er­for­der­li­che 75%-Mehrheit nicht er­reicht. Die Ent­schei­dung beim LBB 7 stand nicht von vorn­her­ein auf­grund der vorab er­teil­ten Voll­mach­ten fest, son­dern hing am Ab­stimm­ver­hal­ten der auf der Ver­samm­lung an­we­sen­den Ge­sell­schaf­ter. Wie die Ab­stim­mung zeigte, ent­schied sich der grö­ßere Teil der an­we­sen­den Ge­sell­schaf­ter für den Ver­bleib im Fonds und ge­gen den Ab­schluss des Ver­gleichs – den Ge­sprä­chen am Rande der Ver­samm­lung nach in der Hoff­nung auf eine hö­here Ab­fin­dungs­zah­lung zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt. Es gab aber auch an­dere Stim­men: Ei­nige der An­we­sen­den äu­ßer­ten sich deut­lich ent­täuscht dar­über, dass sie kurz­fris­tig keine Aus­stiegs­mög­lich­keit erhalten.

Und noch ein we­sent­li­cher Aspekt wurde klar­ge­stellt: Bei Zu­stim­mung zum Ver­gleich auf Fonds­ebene wer­den die be­reits ab­ge­lau­fe­nen Ab­fin­dungs­an­ge­bote wie­der für kurze Zeit ge­öff­net. Im Rah­men der Ver­samm­lun­gen wurde die Frage ge­stellt, ob sich daran nach­träg­lich et­was än­dern würde, soll­ten die Be­schluss­fas­sun­gen zum Ver­gleich an­ge­foch­ten wer­den. Hierzu äu­ßerte der Ver­tre­ter der BIH, dass auch in die­sem Fall die Rück­über­tra­gun­gen von Ge­sell­schafts­an­tei­len nicht be­trof­fen seien. Da­her kön­nen jetzt die An­le­ger der Fonds LBB 5, 6 und LBB 9 bis 11 noch das Ab­fin­dungs­an­ge­bot der Fin­Tech an­neh­men und si­cher sein, dass die Ab­wick­lung er­folgt. Die Ent­schei­dun­gen bei den Fonds LBB 3, 4 und 8 steht noch aus (Ver­samm­lun­gen in die­ser Wo­che), beim LBB 7 wird we­gen der feh­len­den Zu­stim­mung zum Ver­gleich auf Fonds­ebene das An­ge­bot – vor­erst? – nicht wie­der geöffnet.

An un­se­rer be­reits mehr­fach pu­bli­zier­ten Ein­schät­zung hat sich nichts ge­än­dert. Wir hal­ten es wei­ter­hin für drin­gend emp­feh­lens­wert, die Fonds zu ver­las­sen, sei es über die Ver­gleichs­an­ge­bote der Pro­spekt­haf­tungs­klä­ger, sei es über die noch lau­fen­den oder er­neut ge­öff­ne­ten Ab­fin­dungs­an­ge­bote der Nicht­klä­ger. Wir wer­den da­her auch in den noch aus­ste­hen­den Ver­samm­lun­gen der Fonds, in de­nen die Wieder-​Eröffnung der An­ge­bote für die Nicht-​Kläger auf der Ta­ges­ord­nung steht (Ber­lin Hyp 2, LBB-​Fonds 3, 4 und 8) wie­derum für die An­nahme der fonds­sei­ti­gen Ver­glei­che stim­men, um diese Aus­stiegs­vor­aus­set­zung für die Per­so­nen zu er­öff­nen, die bis­lang nichts un­ter­nom­men haben.

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