Fonds der Bankgesellschaft: Ergebnisse der letzten Versammlungen
In der vergangenen Woche haben die Versammlungen zu den Fonds LBB 12, LBB 13 und LBB 7 stattgefunden, auf denen erneut über die Vergleiche auf Fondsebene Beschluss gefasst werden sollte. In allen drei Fonds wurden die Vergleiche mit der erforderlichen Mehrheit von mehr als 75% gefasst.
Für die Anleger des LBB 7, die noch im Fonds sind und bisher nichts unternommen haben, heißt das, dass die Abfindungsangebote der FinTech nochmals bis zum 31.1.2009 angenommen werden können, was wir grundsätzlich empfehlen.
Beim LBB 12 können die Abfindungsangebote der FinTech für die Nicht-Kläger seit dem 1.1.2009 steuerfrei angenommen werden. Wir empfehlen auch hier dringend die Annahme, da wir davon ausgehen, dass dem Fonds voraussichtlich im April hohe Zahlungen seitens der Garanten zufließen, die zur Liquiditätssicherung erforderlich werden. Diese Zahlungen führen zu einem steuerlichen Gewinn, der anteilig auf jeden Anleger entfällt, der bei Zufluss der Zahlung noch im Fonds ist. Aus diesem Grund sollte nach unserer Auffassung jeder, der aussteigen will, das Angebot der FinTech bis zum 15.2.2009 annehmen, damit die Anteilsübertragung zum 31.3.2009 erfolgen kann.
Ähnlich sieht es beim LBB 13 aus. Hier besteht nach Aussage der Steuerberatungsgesellschaft des Fonds aufgrund des nach Fondsschließung erfolgten Ankaufs zweier Immobilien grundsätzlich das Risiko, dass bis zu 3% der Abfindungszahlung als zu versteuernder Veräußerungsgewinn behandelt werden. Jeder Ausstiegswillige sollte daher abwägen, ob er diesen – auch nur eventuell entstehenden – kleinen Schaden in Kauf nimmt, um das Risiko zu vermeiden, dass bei längerem Verbleib im Fonds aufgrund von Zahlungen der Garanten ein deutlich höheres steuerliches Ergebnis aus der Beteiligung zugewiesen wird. Wir empfehlen auch hier die Annahme des Abfindungsangebots für die Nicht-Kläger zum 15.2.2009 mit Anteilsübertragung zum 31.3.2009.