Fonds der Bankgesellschaft: Ergebnisse der letzten Versammlungen

In der ver­gan­ge­nen Wo­che ha­ben die Ver­samm­lun­gen zu den Fonds LBB 12, LBB 13 und LBB 7 statt­ge­fun­den, auf de­nen er­neut über die Ver­glei­che auf Fonds­ebene Be­schluss ge­fasst wer­den sollte. In al­len drei Fonds wur­den die Ver­glei­che mit der er­for­der­li­chen Mehr­heit von mehr als 75% gefasst.

Für die An­le­ger des LBB 7, die noch im Fonds sind und bis­her nichts un­ter­nom­men ha­ben, heißt das, dass die Ab­fin­dungs­an­ge­bote der Fin­Tech noch­mals bis zum 31.1.2009 an­ge­nom­men wer­den kön­nen, was wir grund­sätz­lich empfehlen.

Beim LBB 12 kön­nen die Ab­fin­dungs­an­ge­bote der Fin­Tech für die Nicht-​Kläger seit dem 1.1.2009 steu­er­frei an­ge­nom­men wer­den. Wir emp­feh­len auch hier drin­gend die An­nahme, da wir da­von aus­ge­hen, dass dem Fonds vor­aus­sicht­lich im April hohe Zah­lun­gen sei­tens der Ga­ran­ten zu­flie­ßen, die zur Li­qui­di­täts­si­che­rung er­for­der­lich wer­den. Diese Zah­lun­gen füh­ren zu ei­nem steu­er­li­chen Ge­winn, der an­tei­lig auf je­den An­le­ger ent­fällt, der bei Zu­fluss der Zah­lung noch im Fonds ist. Aus die­sem Grund sollte nach un­se­rer Auf­fas­sung je­der, der aus­stei­gen will, das An­ge­bot der Fin­Tech bis zum 15.2.2009 an­neh­men, da­mit die An­teils­über­tra­gung zum 31.3.2009 er­fol­gen kann.

Ähn­lich sieht es beim LBB 13 aus. Hier be­steht nach Aus­sage der Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft des Fonds auf­grund des nach Fonds­schlie­ßung er­folg­ten An­kaufs zweier Im­mo­bi­lien grund­sätz­lich das Ri­siko, dass bis zu 3% der Ab­fin­dungs­zah­lung als zu ver­steu­ern­der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn be­han­delt wer­den. Je­der Aus­stiegs­wil­lige sollte da­her ab­wä­gen, ob er die­sen – auch nur even­tu­ell ent­ste­hen­den – klei­nen Scha­den in Kauf nimmt, um das Ri­siko zu ver­mei­den, dass bei län­ge­rem Ver­bleib im Fonds auf­grund von Zah­lun­gen der Ga­ran­ten ein deut­lich hö­he­res steu­er­li­ches Er­geb­nis aus der Be­tei­li­gung zu­ge­wie­sen wird. Wir emp­feh­len auch hier die An­nahme des Ab­fin­dungs­an­ge­bots für die Nicht-​Kläger zum 15.2.2009 mit An­teils­über­tra­gung zum 31.3.2009.

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