Fonds der Bankgesellschaft: Drei weitere Versammlungen stehen an
Zuallererst wünsche wir unseren Lesern ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2009.
Aber es geht auch gleich zu Beginn des Jahres mit weiteren Versammlungen weiter, und zwar zum LBB Fonds 7, 12 und 13. Die Einladung für den LBB 12 liegt uns bereits vor, die anderen Einladungen noch nicht.
Zum LBB 12: Der Vergleichs- und Sanierungsansatz sowie die zu Grunde liegenden Informationen wurden deutlich nachgebessert. Der Fonds ist akut in der Krise, ohne Vergleich droht die Insolvenz (auch wenn einige Stimmen meinen, dass der Insolvenzfall nicht eintreten wird, halten wir dies für keineswegs unwahrscheinlich). Mit Abschluss des Vergleichs kann die Insolvenz abgewendet werden. Da die BIH-Gruppe ferner erklärt hat, erforderlichenfalls die auf ihre Anteile entfallenden Ausschüttungen einzuzahlen, ohne eine entsprechende Einzahlung von den im Fonds verbleibenden Anlegern zu fordern, spricht aus unserer Sicht jetzt für alle Anleger (Kläger, die zum 31.3.2009 nach Vergleichsannahme ausscheiden, Nicht-Kläger, die jetzt steuerfrei das Abfindungsangebot annehmen wollen, und Nicht-Kläger, die im Fonds verbleiben wollen) alles dafür, dem Vergleich zuzustimmen. Wir werden an der Versammlung teilnehmen und vertreten auch gern alle, denen dies nicht möglich ist und die dem Vergleich ebenfalls zustimmen wollen.
Zum LBB 7: Hier ist auf der letzten Versammlung der Vergleich an der erforderlichen Mehrheit gescheitert. Dabei war jedoch eines nicht allen Anlegern bewusst: Nur bei Abschluss des Vergleichs auf Fondsebene wird das bereits ausgelaufene Abfindungsangebot der FinTech für die Nicht-Kläger, das per 31.12.2008 bei rd. 74% stand, wieder geöffnet. Daher sollte jeder Zeichner, der das Angebot noch annehmen will, für den Vergleich auf Fondsebene stimmen. Auch an dieser Versammlung, die voraussichtlich am 23.1.2009 stattfinden wird, werden wir teilnehmen und vertreten auch hier gern Anleger, die den Vergleich unterstützen wollen.
Zum LBB 13: Zu diesem Fonds können wir uns erst äußern, sobald wir die Einladungsunterlagen erhalten haben.