Folge der Insolvenzen im Hause Steiner
Beschlussfassung über die Einsetzung neuer Komplementärinnen bei den Steiner-Fonds
Wie wir vergangene Woche bereits vermutet haben, ist die Komplementärin der Steiner-Fonds aufgrund der Insolvenzen beim MAP Anspar Plan 4 selbst insolvenzgefährdet. Die Fondsverwaltung will nun im Eilverfahren einen Vorratsbeschluss zur Installation einer neuen Komplementärin herbeiführen, was nach unserer Auffassung auch grundsätzlich richtig und wichtig ist: Es muss vermieden werden, dass die Fonds zu OHGen werden, weil ihre Komplementärin wegfällt.
Die Beschlussfassung lässt allerdings aus unserer Sicht deutlich zu wünschen übrig. Letztlich sollen die Anleger die Katze im Sack kaufen. Denn es fehlt die Information, wer die Gesellschaftsanteile dieser — für jeden Fonds separat einzurichtenden — neuen Komplementärinnen halten soll. Auch die Übernahme von deren Geschäftsführung durch Hendrik Böhrnsen ist lediglich als Absicht deklariert, nicht aber im Beschluss selbst festgeschrieben. Letztlich kann die Steiner-Geschäftsführung aufgrund dieses Vorratsbeschlusses auch bei den neuen Komplementärinnen verfahren, wie sie will.
Unsere Empfehlung lautet daher, aufgrund der Dringlichkeit zwar dem Beschluss zuzustimmen, aber gleichzeitig bei der Fondsverwaltung einzufordern, dass die Gesellschaftsanteile der neuen Komplementärinnen von den Fonds selbst übernommen werden, also als sog. “Eigen-GmbHs” eingerichtet werden sollen. Mindestens sollten die Fonds aber eine Kaufoption hinsichtlich der Gesellschaftsanteile ihrer neuen Komplementärinnen erhalten.
Es gibt hinsichtlich der Fondsinvestitionen noch viel aufzuklären. Nach unseren bisherigen Recherchen haben die Fonds Investitionen getätigt, die wirtschaftlich für sie von Anfang an unsinnig waren. Hendrik Böhrnsen, der nicht mehr ganz neue Geschäftsführer der MAP Verwaltungs GmbH, will nach eigenen Angaben diese Aufklärungsarbeit unterstützen, wenn nicht sogar selbst betreiben. Bisher hat er bei uns einen Vertrauensvorsprung. Wenn jetzt aber neue Komplementärinnen eingerichtet werden, deren Gesellschaftsanteile wieder direkt oder indirekt Illya Steiner gehören, dann wäre dieser Vertrauensvorsprung verspielt. Jetzt besteht die große Chance zu zeigen, dass in der Verwaltung der Steiner-Fonds tatsächlich neue Saiten aufgezogen werden. Wir werden in den nächsten Tagen erfahren, ob diese Chance genutzt wird.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ist seit dem vergangenen Jahr intensiv mit der Aufklärungsarbeit in den Fonds befasst und sammelt Vollmachten der Anleger, um die Aufklärungsarbeit mit Nachdruck vorantreiben und auch die Einberufung von Präsenzversammlungen durchsetzen zu können. Daran hat sich angesichts der aktuellen Situation nichts geändert. Ganz im Gegenteil: Die mangelnde Transparenz bei der aktuellen Beschlussfassung lässt noch einmal deutlicher werden, dass sich die Anleger hier dringend organisieren müssen. Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ist für alle Anleger der Steiner-Fonds eine Anlaufstelle. Melden Sie sich einfach per E‑Mail kostenlos, unverbindlich und jederzeit widerrufbar für unseren Informationsverteiler an. Und erteilen sie uns ebenso kostenfrei und widerruflich Vollmacht für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und die Einsichtnahme in die Fondsunterlagen.
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Quelle: Aktionsbund