Folge der Insolvenzen im Hause Steiner

Be­schluss­fas­sung über die Ein­set­zung neuer Kom­ple­men­tä­rin­nen bei den Steiner-Fonds

Wie wir ver­gan­gene Wo­che be­reits ver­mu­tet ha­ben, ist die Kom­ple­men­tä­rin der Steiner-​Fonds auf­grund der In­sol­ven­zen beim MAP An­spar Plan 4 selbst in­sol­venz­ge­fähr­det. Die Fonds­ver­wal­tung will nun im Eil­ver­fah­ren ei­nen Vor­rats­be­schluss zur In­stal­la­tion ei­ner neuen Kom­ple­men­tä­rin her­bei­füh­ren, was nach un­se­rer Auf­fas­sung auch grund­sätz­lich rich­tig und wich­tig ist: Es muss ver­mie­den wer­den, dass die Fonds zu OH­Gen wer­den, weil ihre Kom­ple­men­tä­rin wegfällt.

Die Be­schluss­fas­sung lässt al­ler­dings aus un­se­rer Sicht deut­lich zu wün­schen üb­rig. Letzt­lich sol­len die An­le­ger die Katze im Sack kau­fen. Denn es fehlt die In­for­ma­tion, wer die Ge­sell­schafts­an­teile die­ser — für je­den Fonds se­pa­rat ein­zu­rich­ten­den — neuen Kom­ple­men­tä­rin­nen hal­ten soll. Auch die Über­nahme von de­ren Ge­schäfts­füh­rung durch Hen­drik Böhrn­sen ist le­dig­lich als Ab­sicht de­kla­riert, nicht aber im Be­schluss selbst fest­ge­schrie­ben. Letzt­lich kann die Steiner-​Geschäftsführung auf­grund die­ses Vor­rats­be­schlus­ses auch bei den neuen Kom­ple­men­tä­rin­nen ver­fah­ren, wie sie will.

Un­sere Emp­feh­lung lau­tet da­her, auf­grund der Dring­lich­keit zwar dem Be­schluss zu­zu­stim­men, aber gleich­zei­tig bei der Fonds­ver­wal­tung ein­zu­for­dern, dass die Ge­sell­schafts­an­teile der neuen Kom­ple­men­tä­rin­nen von den Fonds selbst über­nom­men wer­den, also als sog. “Eigen-​GmbHs” ein­ge­rich­tet wer­den sol­len. Min­des­tens soll­ten die Fonds aber eine Kauf­op­tion hin­sicht­lich der Ge­sell­schafts­an­teile ih­rer neuen Kom­ple­men­tä­rin­nen erhalten.

Es gibt hin­sicht­lich der Fonds­in­ves­ti­tio­nen noch viel auf­zu­klä­ren. Nach un­se­ren bis­he­ri­gen Re­cher­chen ha­ben die Fonds In­ves­ti­tio­nen ge­tä­tigt, die wirt­schaft­lich für sie von An­fang an un­sin­nig wa­ren. Hen­drik Böhrn­sen, der nicht mehr ganz neue Ge­schäfts­füh­rer der MAP Ver­wal­tungs GmbH, will nach ei­ge­nen An­ga­ben diese Auf­klä­rungs­ar­beit un­ter­stüt­zen, wenn nicht so­gar selbst be­trei­ben. Bis­her hat er bei uns ei­nen Ver­trau­ens­vor­sprung. Wenn jetzt aber neue Kom­ple­men­tä­rin­nen ein­ge­rich­tet wer­den, de­ren Ge­sell­schafts­an­teile wie­der di­rekt oder in­di­rekt Il­lya Stei­ner ge­hö­ren, dann wäre die­ser Ver­trau­ens­vor­sprung ver­spielt. Jetzt be­steht die große Chance zu zei­gen, dass in der Ver­wal­tung der Steiner-​Fonds tat­säch­lich neue Sai­ten auf­ge­zo­gen wer­den. Wir wer­den in den nächs­ten Ta­gen er­fah­ren, ob diese Chance ge­nutzt wird.

Der Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V. ist seit dem ver­gan­ge­nen Jahr in­ten­siv mit der Auf­klä­rungs­ar­beit in den Fonds be­fasst und sam­melt Voll­mach­ten der An­le­ger, um die Auf­klä­rungs­ar­beit mit Nach­druck vor­an­trei­ben und auch die Ein­be­ru­fung von Prä­senz­ver­samm­lun­gen durch­set­zen zu kön­nen. Daran hat sich an­ge­sichts der ak­tu­el­len Si­tua­tion nichts ge­än­dert. Ganz im Ge­gen­teil: Die man­gelnde Trans­pa­renz bei der ak­tu­el­len Be­schluss­fas­sung lässt noch ein­mal deut­li­cher wer­den, dass sich die An­le­ger hier drin­gend or­ga­ni­sie­ren müs­sen. Der Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V. ist für alle An­le­ger der Steiner-​Fonds eine An­lauf­stelle. Mel­den Sie sich ein­fach per E‑Mail kos­ten­los, un­ver­bind­lich und je­der­zeit wi­der­ruf­bar für un­se­ren In­for­ma­ti­ons­ver­tei­ler an. Und er­tei­len sie uns ebenso kos­ten­frei und wi­der­ruf­lich Voll­macht für die Ein­be­ru­fung ei­ner Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung und die Ein­sicht­nahme in die Fondsunterlagen.

Hier fin­den Sie wei­tere Aktionsbund-​News zu die­sem Thema:

Der Bei­trag Folge der In­sol­ven­zen im Hause Stei­ner er­schien zu­erst auf Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V..

Quelle: Ak­ti­ons­bund

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