Fehlerhafte Abstimmungsunterlagen bei ThomasLloyd
Nachdem der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. die Abstimmung zu überhöhten Provisionen beanstandet hatte, erklärte ThomasLloyd gegenüber nachfragenden Anlegern, die Abstimmungsunterlagen seien tatsächlich fehlerhaft.
Wir haben vergangene Woche darüber berichtet, dass Anleger des ThomasLloyd Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG entsprechend den aktuellen Abstimmungsunterlagen nicht nur die Geschäftsführung und die Treuhänderin entlasten, sondern auch deutlich über Vertrag gezahlte Provisionen nachträglich genehmigen sollen (TOP 4 der Beschlussfassung). Auch Investmentcheck.de nimmt kritisch zum Umgang von ThomasLloyd mit ihren Anlegern Stellung. Jetzt hat ein Anleger bei der Fondsgeschäftsführung nachgefragt, wieso er nachträglich überhöhte Provisionen für das Jahr 2020 genehmigen soll, obwohl der Fonds in diesem Jahr gar nicht mehr in der Platzierung war. Nach Auskunft von ThomasLloyd sind die Abstimmungsunterlagen tatsächlich fehlerhaft: “Bitte Top 4 ignorieren, der wurde hier fälschlicherweise aufgenommen und betrifft das Geschäftsjahr 2020 nicht mehr”. Angesichts eines solchen Fehlers sollte man annehmen, dass TL alle betroffenen Anleger darüber informiert, dass hier etwas falsch gelaufen ist. Bisher ist das allerdings nicht der Fall. Der Vorfall zeigt deutlich auf, wie wichtig es ist, dass Anleger kritisch bleiben und nicht alles schlucken, was ihnen die Geschäftsführung vorsetzt.
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Quelle: Aktionsbund