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Fehlerhafte Abstimmungsunterlagen bei ThomasLloyd

Nachdem der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. die Abstimmung zu überhöhten Provisionen beanstandet hatte, erklärte ThomasLloyd gegenüber nachfragenden Anlegern, die Abstimmungsunterlagen seien tatsächlich fehlerhaft.

Wir ha­ben ver­gan­gene Wo­che dar­über be­rich­tet, dass An­le­ger des Tho­masLloyd Fonds Zweite Cle­an­tech In­fra­struk­tur­ge­sell­schaft mbH & Co. KG ent­spre­chend den ak­tu­el­len Ab­stim­mungs­un­ter­la­gen nicht nur die Ge­schäfts­füh­rung und die Treu­hän­de­rin ent­las­ten, son­dern auch deut­lich über Ver­trag ge­zahlte Pro­vi­sio­nen nach­träg­lich ge­neh­mi­gen sol­len (TOP 4 der Be­schluss­fas­sung). Auch In​vest​ment​check​.de nimmt kri­tisch zum Um­gang von Tho­masLloyd mit ih­ren An­le­gern Stel­lung. Jetzt hat ein An­le­ger bei der Fonds­ge­schäfts­füh­rung nach­ge­fragt, wieso er nach­träg­lich über­höhte Pro­vi­sio­nen für das Jahr 2020 ge­neh­mi­gen soll, ob­wohl der Fonds in die­sem Jahr gar nicht mehr in der Plat­zie­rung war. Nach Aus­kunft von Tho­masLloyd sind die Ab­stim­mungs­un­ter­la­gen tat­säch­lich feh­ler­haft: “Bitte Top 4 igno­rie­ren, der wurde hier fälsch­li­cher­weise auf­ge­nom­men und be­trifft das Ge­schäfts­jahr 2020 nicht mehr”. An­ge­sichts ei­nes sol­chen Feh­lers sollte man an­neh­men, dass TL alle be­trof­fe­nen An­le­ger dar­über in­for­miert, dass hier et­was falsch ge­lau­fen ist. Bis­her ist das al­ler­dings nicht der Fall. Der Vor­fall zeigt deut­lich auf, wie wich­tig es ist, dass An­le­ger kri­tisch blei­ben und nicht al­les schlu­cken, was ih­nen die Ge­schäfts­füh­rung vorsetzt.

Hier fin­den Sie wei­tere Aktionsbund-​News zu die­sem Thema:

Der Bei­trag Feh­ler­hafte Ab­stim­mungs­un­ter­la­gen bei Tho­masLloyd er­schien zu­erst auf Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V..

Quelle: Ak­ti­ons­bund

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