Wie verhält es sich mit dem Anfechtungsrisiko?
Um Ihnen das Thema P&R so weit wie möglich abzunehmen, sind wir dazu bereit, das Anfechtungsrisiko für den abgetretenen Vertrag zu tragen. Sollte der Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber Anfechtungsansprüche geltend machen, leiten Sie uns sämtliche Korrespondenz dazu weiter. Ziffer 11 des Kauf- und Abtretungsvertrags sieht detaillierte Regelungen für den Ablauf bei Ihrer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter vor.
Wir übernehmen das Anfechtungsrisiko dabei nur für die an uns verkauften und abgetretenen Verträge. Für etwaige frühere Verträge mit P&R, für die Sie bereits einen Rückkaufpreis für die Container erhalten haben, verbleibt das Anfechtungsrisiko bei Ihnen und Sie müssten sich um die Verteidigung gegen die Anfechtungsansprüche kümmern. Da Sie für die Verträge, aus denen die an uns verkauften Forderungen resultieren, bisher keine Rückkaufpreise erhalten haben, beschränkt sich die Übernahme des Anfechtungsrisikos auf die Mietzahlungen, die Sie erhalten haben.