Wie lautet die bisherige Rechtsprechung?
Zu den staatlichen Maßnahmen in der Corona-Pandemie gibt es inzwischen zahlreiche Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und auch des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungen sind bisher auf Anträge zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ergangen und stellen eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der staatlichen Maßnahmen mehrheitlich nicht fest.
Eine andere Linie zeichnet sich bei den sukzessiven Lockerungen ab. Die Begrenzung auf 800 m² und die Einschränkung der Freizügigkeit im Bundesgebiet werden nicht einfach durchgewunken.