Wie lautet die bisherige Rechtsprechung?

Zu den staat­li­chen Maß­nah­men in der Corona-​Pandemie gibt es in­zwi­schen zahl­rei­che Ent­schei­dun­gen der Ver­wal­tungs­ge­richte und auch des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Die Ent­schei­dun­gen sind bis­her auf An­träge zur Ge­wäh­rung einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes er­gan­gen und stel­len eine of­fen­sicht­li­che Rechts­wid­rig­keit der staat­li­chen Maß­nah­men mehr­heit­lich nicht fest.

Eine an­dere Li­nie zeich­net sich bei den suk­zes­si­ven Lo­cke­run­gen ab. Die Be­gren­zung auf 800 m² und die Ein­schrän­kung der Frei­zü­gig­keit im Bun­des­ge­biet wer­den nicht ein­fach durchgewunken. 

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