Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Prozessfinanzierung?
Das Prozessfinanzierungsthema gestaltet sich schwieriger, als noch im Juni/Juli 2020 angenommen haben. Wir haben eine Reihe von Einzelfällen bei einem kleinen deutschen Prozessfinanzierer unterbringen können. Dieser nimmt jedoch nur Einzelklagen ab einem Streitwert von EUR 250.000 Streitwert an.
Aufgrund des großen Interesses an einer Prozessfinanzierung für die klageweisen Geltendmachung der Ansprüche haben wir eine Vielzahl von Gesprächen mit allen großen, etablierten Prozessfinanzierern geführt. Nach einem anfänglich starken Finanzierungsinteresse hat uns bisher jedoch kein Einziger von den Großen ein konkretes, rechtsverbindliches Finanzierungsangebot vorgelegt. Soweit wir hören, geht das nicht nur uns so, sondern allen in diesem Bereich tätigen Anwaltskanzleien und Anlegerverbänden. Das liegt vor allem daran, dass die Prozessfinanzierer scheinbar aus geschäftspolitischen Gründen sich nicht mit EY anlegen möchten. Der Hintergrund scheint zu sein, dass die meisten Prozessfinanzierer auch noch andere Geschäfte finanzieren, zum Beispiel Unternehmensübernahmen und -fusionen und dort häufig auf EY treffen. Wir nehmen an, dass sie diese Kontakte für die Zukunft nicht beschädigen wollen. Dagegen lässt sich allerdings kaum etwas tun.
Da es insgesamt sehr unwahrscheinlich ist, dass wir (oder Dritte) Ihnen in absehbarer Zeit eine seriöse Prozessfinanzierung für ein Klageverfahren anbieten können, zeigen wir Ihnen gerne auf, wie Sie Ihren Schaden kompensieren und ohne Prozessfinanzierung weiter vorgehen können.