Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Prozessfinanzierung?

Das Pro­zess­fi­nan­zie­rungs­thema ge­stal­tet sich schwie­ri­ger, als noch im Juni/​Juli 2020 an­ge­nom­men ha­ben. Wir ha­ben eine Reihe von Ein­zel­fäl­len bei ei­nem klei­nen deut­schen Pro­zess­fi­nan­zie­rer un­ter­brin­gen kön­nen. Die­ser nimmt je­doch nur Ein­zel­kla­gen ab ei­nem Streit­wert von EUR 250.000 Streit­wert an.

Auf­grund des gro­ßen In­ter­es­ses an ei­ner Pro­zess­fi­nan­zie­rung für die kla­ge­wei­sen Gel­tend­ma­chung der An­sprü­che ha­ben wir eine Viel­zahl von Ge­sprä­chen mit al­len gro­ßen, eta­blier­ten Pro­zess­fi­nan­zie­rern ge­führt. Nach ei­nem an­fäng­lich star­ken Fi­nan­zie­rungs­in­ter­esse hat uns bis­her je­doch kein Ein­zi­ger von den Gro­ßen ein kon­kre­tes, rechts­ver­bind­li­ches Fi­nan­zie­rungs­an­ge­bot vor­ge­legt. So­weit wir hö­ren, geht das nicht nur uns so, son­dern al­len in die­sem Be­reich tä­ti­gen An­walts­kanz­leien und An­le­ger­ver­bän­den. Das liegt vor al­lem daran, dass die Pro­zess­fi­nan­zie­rer schein­bar aus ge­schäfts­po­li­ti­schen Grün­den sich nicht mit EY an­le­gen möch­ten. Der Hin­ter­grund scheint zu sein, dass die meis­ten Pro­zess­fi­nan­zie­rer auch noch an­dere Ge­schäfte fi­nan­zie­ren, zum Bei­spiel Un­ter­neh­mens­über­nah­men und -fu­sio­nen und dort häu­fig auf EY tref­fen. Wir neh­men an, dass sie diese Kon­takte für die Zu­kunft nicht be­schä­di­gen wol­len. Da­ge­gen lässt sich al­ler­dings kaum et­was tun.

Da es ins­ge­samt sehr un­wahr­schein­lich ist, dass wir (oder Dritte) Ih­nen in ab­seh­ba­rer Zeit eine se­riöse Pro­zess­fi­nan­zie­rung für ein Kla­ge­ver­fah­ren an­bie­ten kön­nen, zei­gen wir Ih­nen gerne auf, wie Sie Ih­ren Scha­den kom­pen­sie­ren und ohne Pro­zess­fi­nan­zie­rung wei­ter vor­ge­hen können.

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