Wie hoch sind die Kosten, wenn ich mich an einer Sammelklage beteilige?

Für Nicht­recht­schutz­ver­si­cherte wür­den sich die Kos­ten im Falle der sub­jek­ti­ven Kla­ge­häu­fung („Sam­mel­klage“) er­heb­lich re­du­zie­ren. Hier­bei würde je­der An­le­ger seine An­sprü­che selbst und im vol­len Um­fang zu­sam­men mit Mit­an­le­gern gel­tend ma­chen. Die Kos­ten im Falle des Un­ter­lie­gens sind hier­durch stark ermäßigt.

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