Wie hoch sind die Kosten, wenn ich mich an einer Sammelklage beteilige?
Für Nichtrechtschutzversicherte würden sich die Kosten im Falle der subjektiven Klagehäufung („Sammelklage“) erheblich reduzieren. Hierbei würde jeder Anleger seine Ansprüche selbst und im vollen Umfang zusammen mit Mitanlegern geltend machen. Die Kosten im Falle des Unterliegens sind hierdurch stark ermäßigt.