Wie hoch ist die Haftungssumme von EY?

EY hat ge­gen­über ih­ren Auf­trag­neh­mern für ihre dor­tige je­wei­lige Tä­tig­keit die Haf­tung be­grenzt. Dies be­trifft je­doch nicht die Haf­tung im Au­ßen­ver­hält­nis, ist also für eine Scha­dens­er­satz­klage des An­le­gers we­gen der Er­tei­lung ei­nes schuld­haft fal­schen Be­stä­ti­gungs­ver­mer­kes für den Kon­zern­ab­schluss der Wire­card AG unerheblich.

Da wir von ei­nem vor­sätz­li­chem Han­deln aus­ge­hen, ist nicht da­mit zu rech­nen, dass die Ver­si­che­rung von EY für den ent­stan­den Scha­den auf­kom­men muss. Da je­doch EY al­lein in Deutsch­land im letz­ten Jahr über 2 Mil­li­ar­den Euro Um­satz er­zie­len konnte und zu­dem Teil der in­ter­na­tio­na­len Un­ter­neh­mens­gruppe EY-​Global ist, rech­nen wir da­mit, dass recht­lich be­stehende Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auch wirt­schaft­lich durch­setz­bar sein werden.

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