Wie genau soll im „russischen Weg“ der Nachweis erbracht werden, dass man Eigentümer der Wertpapiere ist? Reicht ein einfacher Bestandsnachweis aus? Dazu müssten doch die heimischen Depotbanken mitspielen und die Eigentümerschaft bestätigen, oder? Was, wenn diese keinen Nachweis ausstellen?
Derzeit fehlt noch die Ausführungsverordnung der russischen Zentralbank. Bisher reicht ein Auszug der westlichen Brokerbank aus. Ob außerdem ein ausdrücklicher Umtauschantrag auf der westlichen Seite (gegebenenfalls mit Ablehnung) vorgelegt werden soll, ist noch unklar. Es spricht jedenfalls nichts dagegen, dass Sie einen solchen Antrag bei Ihrer westlichen Brokerbank stellen – und sich gegebenenfalls auch das „Nein“ dazu abholen. Dann können Sie diese beiden Dokumente auf der russischen Seite mit vorlegen.