Wie berechnet sich der Schaden in Höhe der Betriebskosten?
Bitte geben Sie für jeden Monat ab Betriebsschließung Ihre Betriebskosten an. Hierfür können Sie Ihre Mietkosten, Personalkosten (etwaiges erhaltenes Kurzarbeitergeld ist anzurechnen), Kreditkosten, Verdienstausfall des Betriebsleiters und sonstige Fixkosten berücksichtigen.