Wie berechnet sich der Schaden in Höhe der Betriebskosten?

Bitte ge­ben Sie für je­den Mo­nat ab Be­triebs­schlie­ßung Ihre Be­triebs­kos­ten an. Hier­für kön­nen Sie Ihre Miet­kos­ten, Per­so­nal­kos­ten (et­wa­iges er­hal­te­nes Kurz­ar­bei­ter­geld ist an­zu­rech­nen), Kre­dit­kos­ten, Ver­dienst­aus­fall des Be­triebs­lei­ters und sons­tige Fix­kos­ten berücksichtigen.

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