Wie berechnet sich der Kaufpreis?
Der Kaufpreis für Ihre Forderungen gegen eine P&R Gesellschaft berechnet sich nach der erwarteten Ausschüttung und ist nicht verhandelbar. Dabei stehen uns nur die Informationen zur Verfügung, die der Insolvenzverwalter in seinen Berichten veröffentlicht. Wesentlich hängt die künftige Entwicklung des Vermögens der P&R Gesellschaften von der Entwicklung des Weltmarktes ab. So wurde in den Insolvenzverfahren der Magellan Gesellschaften aufgrund eines Angebotsüberhangs auf dem Weltmarkt unseres Wissens nach nur eine Insolvenzquote von etwa 50% erzielt, obwohl nur sehr wenige Container gefehlt haben.
Wir arbeiten mit bestimmten Annahmen. Wenn diese Annahmen so eintreffen, können wir eine Rendite erzielen. Diese Chance auf eine Rendite ist die Kompensation für das Risiko, dass wir aus dem Insolvenzverfahren eventuell weniger als den an Sie gezahlten Kaufpreis erhalten und dies zu einem späten Zeitpunkt.
Den Kaufpreis zahlen wir Ihnen spätestens 30 Tage nachdem wir die unterschriebenen Vertragsdokumente erhalten. Sie können den Kaufpreis in jedem Fall behalten, ganz unabhängig davon ob wir in den nächsten Jahren hohe oder niedrige Ausschüttungen aus den Insolvenzverfahren erhalten.