Wie berechnet sich der Kaufpreis?

Der Kauf­preis für Ihre For­de­run­gen ge­gen eine P&R Ge­sell­schaft be­rech­net sich nach der er­war­te­ten Aus­schüt­tung und ist nicht ver­han­del­bar. Da­bei ste­hen uns nur die In­for­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, die der In­sol­venz­ver­wal­ter in sei­nen Be­rich­ten ver­öf­fent­licht. We­sent­lich hängt die künf­tige Ent­wick­lung des Ver­mö­gens der P&R Ge­sell­schaf­ten von der Ent­wick­lung des Welt­mark­tes ab. So wurde in den In­sol­venz­ver­fah­ren der Ma­gel­lan Ge­sell­schaf­ten auf­grund ei­nes An­ge­bots­über­hangs auf dem Welt­markt un­se­res Wis­sens nach nur eine In­sol­venz­quote von etwa 50% er­zielt, ob­wohl nur sehr we­nige Con­tai­ner ge­fehlt haben.

Wir ar­bei­ten mit be­stimm­ten An­nah­men. Wenn diese An­nah­men so ein­tref­fen, kön­nen wir eine Ren­dite er­zie­len. Diese Chance auf eine Ren­dite ist die Kom­pen­sa­tion für das Ri­siko, dass wir aus dem In­sol­venz­ver­fah­ren even­tu­ell we­ni­ger als den an Sie ge­zahl­ten Kauf­preis er­hal­ten und dies zu ei­nem spä­ten Zeitpunkt.

Den Kauf­preis zah­len wir Ih­nen spä­tes­tens 30 Tage nach­dem wir die un­ter­schrie­be­nen Ver­trags­do­ku­mente er­hal­ten. Sie kön­nen den Kauf­preis in je­dem Fall be­hal­ten, ganz un­ab­hän­gig da­von ob wir in den nächs­ten Jah­ren hohe oder nied­rige Aus­schüt­tun­gen aus den In­sol­venz­ver­fah­ren erhalten.

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