Wie bemisst sich das anwaltliche Honorar?

Das Ho­no­rar der Kanz­lei Schirp & Part­ner be­misst sich nor­ma­ler­weise nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Es steigt mit dem Streit­wert. Das RVG folgt da­mit dem Ge­dan­ken, dass das An­walts­ho­no­rar den Auf­wand des An­wal­tes ab­gilt, aber auch die Wich­tig­keit für den Man­dan­ten und die Höhe des Haf­tungs­ri­si­kos ab­bil­den muss. 

Wir prü­fen Ihre Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che kos­ten­frei und mel­den Ihre An­sprü­che an. Sollte der Scha­dens­nach­weis wei­ter prä­zi­siert wer­den müs­sen und/​oder Ver­gleichs­ver­hand­lun­gen statt­fin­den, müss­ten wir für un­se­ren dann er­höh­ten Ar­beits­auf­wand eine an­ge­mes­sene Ver­gü­tung er­hal­ten. Hierzu wür­den wir Sie vor­her kon­tak­tie­ren. Ohne Ihre Zu­stim­mung lö­sen wir keine Kos­ten aus. 

Wenn Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ha­ben, stel­len wir kos­ten­frei eine De­ckungs­an­frage für Sie und füh­ren die Kor­re­spon­denz, da­mit Sie mög­lichst schnell und mög­lichst um­fas­send De­ckungs­schutz erhalten.

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