Wie bemisst sich das anwaltliche Honorar?
Das Honorar der Kanzlei Schirp & Partner bemisst sich normalerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es steigt mit dem Streitwert. Das RVG folgt damit dem Gedanken, dass das Anwaltshonorar den Aufwand des Anwaltes abgilt, aber auch die Wichtigkeit für den Mandanten und die Höhe des Haftungsrisikos abbilden muss.
Wir prüfen Ihre Entschädigungsansprüche kostenfrei und melden Ihre Ansprüche an. Sollte der Schadensnachweis weiter präzisiert werden müssen und/oder Vergleichsverhandlungen stattfinden, müssten wir für unseren dann erhöhten Arbeitsaufwand eine angemessene Vergütung erhalten. Hierzu würden wir Sie vorher kontaktieren. Ohne Ihre Zustimmung lösen wir keine Kosten aus.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage für Sie und führen die Korrespondenz, damit Sie möglichst schnell und möglichst umfassend Deckungsschutz erhalten.