Wie bemessen sich das anwaltliche Honorar und die Gerichtskosten im Fall einer Klage?

Wir bie­ten in­sti­tu­tio­nel­len als auch pri­va­ten An­le­gern die Teil­nahme an ei­ner sog. Sam­mel­klage an. Bei die­ser wer­den meh­rere Klä­ger in ei­ner Klage zu­sam­men­ge­fasst. Hier­durch kann die Höhe der im Un­ter­lie­gens­fall zu tra­gen­den Kos­ten er­heb­lich ge­senkt wer­den. Das Pro­zess­kos­ten­ri­siko im Un­ter­lie­gens­falle setzt sich aus den ei­ge­nen An­walts­kos­ten, den geg­ne­ri­schen An­walts­kos­ten und den Ge­richts­kos­ten zu­sam­men. Die Kos­ten rich­ten sich da­bei nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz und Ih­rem in­di­vi­du­el­len Scha­den. Spre­chen Sie uns un­ver­bind­lich an, da­mit wir Ih­nen Ihr Pro­zess­kos­ten­ri­siko mit­tei­len können.

So­fern Sie zum Zeit­punkt der In­ves­ti­tion be­reits rechts­schutz­ver­si­chert wa­ren und die Ver­si­che­rung auch Strei­tig­kei­ten im Be­reich des Ka­pi­tal­markts um­fasst, stel­len wir für Sie kos­ten­frei eine Deckungsanfrage.

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