Wer muss die Dokumente unterschreiben?
Grundsätzlich können Sie den Vertrag alleine unterschreiben. Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben, sollte Ihr Ehegatte den Vertrag ebenfalls unterschreiben. Für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, sollte der Betreuer unterschreiben. Im Fall von Erbengemeinschaften sollten alle Erben den Vertrag unterschreiben.
Sofern Sie Forderungen gegen verschiedene P&R Gesellschaften haben, sieht das Angebot vor, dass wir Ihnen sämtliche Forderungen abkaufen und nicht nur die Forderungen gegen eine P&R Gesellschaft.