Wer muss die Dokumente unterschreiben?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie den Ver­trag al­leine un­ter­schrei­ben. Wenn Sie im ge­setz­li­chen Gü­ter­stand le­ben, sollte Ihr Ehe­gatte den Ver­trag eben­falls un­ter­schrei­ben. Für Per­so­nen, die un­ter ge­setz­li­cher Be­treu­ung ste­hen, sollte der Be­treuer un­ter­schrei­ben. Im Fall von Er­ben­ge­mein­schaf­ten soll­ten alle Er­ben den Ver­trag unterschreiben. 

So­fern Sie For­de­run­gen ge­gen ver­schie­dene P&R Ge­sell­schaf­ten ha­ben, sieht das An­ge­bot vor, dass wir Ih­nen sämt­li­che For­de­run­gen ab­kau­fen und nicht nur die For­de­run­gen ge­gen eine P&R Gesellschaft. 

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