Wer ist anspruchsberechtigt?

Ho­te­liers, Gas­tro­no­men und an­dere Ge­wer­be­trei­bende trifft nicht das ge­ringste Ver­schul­den an der Corona-​Situation. Den­noch wer­den sie der­zeit als „Nicht­stö­rer“ in An­spruch ge­nom­men, um eine Not­lage der All­ge­mein­heit zu über­win­den. Für die­ses Son­der­op­fer müs­sen sie ent­schä­digt werden.

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