Wer ist anspruchsberechtigt?
Hoteliers, Gastronomen und andere Gewerbetreibende trifft nicht das geringste Verschulden an der Corona-Situation. Dennoch werden sie derzeit als „Nichtstörer“ in Anspruch genommen, um eine Notlage der Allgemeinheit zu überwinden. Für dieses Sonderopfer müssen sie entschädigt werden.