Welches rechtliche Vorgehen ist geplant?

Die Kanz­lei Schirp & Part­ner ver­tritt be­reits eine Viel­zahl ge­schä­dig­ter Ge­wer­be­trei­ben­der, die auf­grund Co­rona -be­ding­ter Be­triebs­schlie­ßun­gen ih­ren Ent­schä­di­gungs­an­spruch ge­gen die je­wei­lige Lan­des­re­gie­rung gel­tend ma­chen wollen.

Ge­mein­sam tra­gen die Ge­wer­be­trei­ben­den bis­her die Last zur Ver­hin­de­rung ei­ner wei­te­ren Aus­brei­tung der Pan­de­mie, und aus eben die­sem Grund hal­ten wir ein ge­mein­sa­mes Vor­ge­hen bei der Durch­set­zung der Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che für ziel­füh­rend. Die Stimme je­des ein­zel­nen zählt, doch wir glau­ben daran, dass in der gro­ßen Gruppe diese Stimme nicht über­hört wer­den kann. Wir ver­tre­ten die Ge­schä­dig­ten da­her in ei­ner Gruppe ge­gen die je­weils zu­stän­dige Landesregierung.

Gerne kön­nen auch Sie sich ei­ner der 16 Grup­pen der Ge­schä­dig­ten ge­gen die für Sie zu­stän­dige Lan­des­re­gie­rung anschließen.

Die Kanz­lei Schirp & Part­ner bün­delt alle Ge­schä­dig­ten pro Bun­des­land und mel­det die Ent­schä­di­gungs­an­sprü­che zu­nächst au­ßer­ge­richt­lich bei der je­weils zu­stän­di­gen Lan­des­re­gie­rung an. Soll­ten sich dann an­schlie­ßende au­ßer­ge­richt­li­che Ge­sprä­che nicht frucht­bar sein, wer­den wir je Bun­des­land Mus­ter­pro­zesse führen.

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