Welches rechtliche Vorgehen ist geplant?
Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Gewerbetreibender, die aufgrund Corona -bedingter Betriebsschließungen ihren Entschädigungsanspruch gegen die jeweilige Landesregierung geltend machen wollen.
Gemeinsam tragen die Gewerbetreibenden bisher die Last zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie, und aus eben diesem Grund halten wir ein gemeinsames Vorgehen bei der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche für zielführend. Die Stimme jedes einzelnen zählt, doch wir glauben daran, dass in der großen Gruppe diese Stimme nicht überhört werden kann. Wir vertreten die Geschädigten daher in einer Gruppe gegen die jeweils zuständige Landesregierung.
Gerne können auch Sie sich einer der 16 Gruppen der Geschädigten gegen die für Sie zuständige Landesregierung anschließen.
Die Kanzlei Schirp & Partner bündelt alle Geschädigten pro Bundesland und meldet die Entschädigungsansprüche zunächst außergerichtlich bei der jeweils zuständigen Landesregierung an. Sollten sich dann anschließende außergerichtliche Gespräche nicht fruchtbar sein, werden wir je Bundesland Musterprozesse führen.