Wel­chen Vor­teil hat der Wi­der­ruf ei­nes Versicherungsvertrages?

Im Fal­le des Wi­der­ru­fes hat der Ver­si­che­rer die vom Ver­si­che­rungs­neh­mer ge­zahl­ten Prä­mi­en zu er­stat­ten so­wie eine Ver­zin­sung hier­auf. Das ist oft 30 % mehr als die er­war­te­te Ablaufleistung.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang