Was schließt eine Teilnahme an der Sammelklage aus?

Die Teil­nahme an der Sam­mel­klage ist nur mög­lich, wenn Sie das An­ge­bot der U 20 Pre­vent GmbH nicht an­ge­nom­men ha­ben, da Sie dann auf die hier gel­tend ge­mach­ten An­sprü­che ver­zich­tet haben.

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