Was kostet eine Klage gegen EY?

Das Pro­zess­kos­ten­ri­siko im Un­ter­lie­gens­falle setzt sich aus den ei­ge­nen An­walts­kos­ten, den geg­ne­ri­schen An­walts­kos­ten und den Ge­richts­kos­ten zu­sam­men. Die Kos­ten rich­ten sich da­bei nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz und Ih­rem in­di­vi­du­el­len Scha­den. Spre­chen Sie uns un­ver­bind­lich an, da­mit wir Ih­nen Ihr Pro­zess­kos­ten­ri­siko mit­tei­len können.

So­fern Sie zum Zeit­punkt der In­ves­ti­tion be­reits rechts­schutz­ver­si­chert wa­ren und die Ver­si­che­rung auch Strei­tig­kei­ten im Be­reich des Ka­pi­tal­markts um­fasst, stel­len wir für Sie kos­ten­frei eine Deckungsanfrage.

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