Was kostet die Anmeldung zum KapMuG?
Die Kosten zur Anmeldung zum KapMuG betragen von Gesetzes wegen eine sogenannte 0,8 Anwaltsgebühr und eine 0,5 Gerichtsgebühr. HIER finden Sie eine beispielhafte Berechnung und welche Unterlagen wir dazu von Ihnen benötigen.
Für die Anmeldung Ihrer Ansprüche bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
- Für eine pauschale Zahlung von zusätzlich 100 Euro zu den gesetzlichen Gebühren für die Anmeldung bieten wir Ihnen an, ein von unserer Kanzlei verfasstes außergerichtliches Schreiben an EY zu versenden. Dies bedeutet, dass EY „in Verzug“ gesetzt wird und Sie zusätzlich zu einem möglichen Schadensersatzanspruch mit Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz rechnen können. Je nach Dauer des Verfahrens wäre hier mit einer erheblichen Summe zu rechnen.
- Sollten wir die Anmeldung ohne Inverzugsetzung für Sie vornehmen, stehen Ihnen grundsätzlich keine Zinsen zusätzlich zu dem von Ihnen angemeldeten Schadensersatzanspruch zu. Wir melden in diesem Fall lediglich Ihren Anspruch zum Kapitalanleger-Musterverfahren an und berechnen Ihnen dafür die gesetzliche Gebühr.