Was können Anleger jetzt tun? Wie sieht unsere Strategie aus?

Die Stra­te­gie hängt maß­geb­lich da­von ab, ob die Emit­ten­tin be­reits ei­nen An­trag auf Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens ge­stellt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kön­nen wir die je­wei­lige Ge­sell­schaft au­ßer­ge­richt­lich zur Rück­zah­lung des ge­währ­ten Dar­le­hens auffordern.

So­fern die Emit­ten­tin be­reits An­trag auf Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens ge­stellt hat, emp­feh­len wir die Be­tei­li­gung an ei­ner Sammelklage.

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