Was ist Voraussetzung, damit man den Veräußerungserlös im Falle eines Zwangsumtausches und Zwangsverkaufes erhält? Müssen hierzu die Wertpapiere zum Beispiel an die Depositary Bank übertragen werden?

Der Ver­äu­ße­rungs­er­lös dürfte au­to­ma­tisch an die In­ha­ber der DRs aus­ge­kehrt wer­den, so­fern diese nicht tä­tig wer­den (Zug-​um-​Zug ge­gen Aus­bu­chung der DRs). Al­ler­dings rech­nen wir in die­sem Fall mit re­la­tiv schlech­te­ren Er­geb­nis­sen. Siehe dazu oben schon Frage 13.

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