Was ist Voraussetzung, damit man den Veräußerungserlös im Falle eines Zwangsumtausches und Zwangsverkaufes erhält? Müssen hierzu die Wertpapiere zum Beispiel an die Depositary Bank übertragen werden?
Der Veräußerungserlös dürfte automatisch an die Inhaber der DRs ausgekehrt werden, sofern diese nicht tätig werden (Zug-um-Zug gegen Ausbuchung der DRs). Allerdings rechnen wir in diesem Fall mit relativ schlechteren Ergebnissen. Siehe dazu oben schon Frage 13.