Was ist die rechtliche Anspruchsgrundlage?

Die an­ge­ord­ne­ten Be­triebs­schlie­ßun­gen und Ver­an­stal­tungs­ab­sa­gen er­folg­ten durch die Corona-​Verordnungen der Län­der. Rechts­grund­lage für diese ist das Bundes-​Infektionsschutzgesetze (hier ins­be­son­dere die Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung des § 32 IfSG i.V.m. § 28 Ab­satz 1 Satz 1 und 2 und § 31 IfSG).

Der Ent­schä­di­gungs­an­spruch des Ge­wer­be­trei­ben­den rich­tet sich als Er­satz­an­spruch des Nicht­stö­rers nach den je­wei­li­gen Po­li­zei­ge­set­zen der ein­zel­nen Länder.

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