Warum wir glauben, dass ein Verkauf Ihrer Forderungen für Sie attraktiv sein könnte?

Ein Ver­kauf er­mög­licht Ih­nen, mit dem Thema P&R weit­ge­hend ab­zu­schlie­ßen und sich an­ge­neh­me­ren The­men zu­zu­wen­den. Un­ser An­ge­bot er­öff­net Ih­nen eine Al­ter­na­tive dazu, über meh­rere Jahre zur Teil­nahme an den In­sol­venz­ver­fah­ren der P&R Ge­sell­schaf­ten ge­zwun­gen zu sein. Als Kauf­preis für Ihre For­de­run­gen zah­len wir an Sie jetzt ei­nen Geld­be­trag, den Sie bei Teil­nahme am In­sol­venz­ver­fah­ren al­len­falls über ei­nen Zeit­raum von vie­len Jah­ren er­hal­ten wür­den. Au­ßer­dem neh­men wir Ih­nen das An­fech­tungs­ri­siko im Zu­sam­men­hang mit den For­de­run­gen ab, das heißt das Ri­siko, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter Zah­lun­gen von Ih­nen zu­rück­for­dert, die Sie vor der In­sol­venz er­hal­ten ha­ben. Wir tra­gen über­dies alle in dem Zu­sam­men­hang mit dem For­de­rungs­ver­kauf an­fal­len­den an­ge­mes­se­nen Aus­la­gen, ins­be­son­dere even­tu­ell an­fal­lende No­tar­ge­büh­ren. Sie tra­gen die Ver­gü­tungs­for­de­run­gen für Ih­ren An­walt, die mit dem Ver­kauf im Zu­sam­men­hang ste­hen, in Höhe ei­ner 0,5-Gebühr nach dem RVG.

Der In­sol­venz­ver­wal­ter hat an­ge­zeigt, dass eine Zwi­schen­ver­tei­lung im Jahr 2020 mög­lich sein könnte. Da­bei würde un­se­rer Er­war­tung nach ein ge­rin­ger Pro­zent­satz auf Ihre For­de­rung aus­ge­schüt­tet. Es ist zu er­war­ten, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter aus Vor­sichts­grün­den ei­nen be­trächt­li­chen Teil der ein­ge­nom­me­nen Gel­der ein­be­hal­ten wird. Er würde sonst ris­kie­ren, dass die Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens und die Rech­nun­gen für Dienst­leis­ter und Be­ra­ter nicht ge­zahlt wer­den kön­nen. Die Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens um­fas­sen die Ge­richts­kos­ten, die Ver­gü­tung und Aus­la­gen des vor­läu­fi­gen In­sol­venz­ver­wal­ters, so­wie die Ver­gü­tung und Aus­la­gen des In­sol­venz­ver­wal­ters und der Mit­glie­der des Gläu­bi­ger­aus­schus­ses (§ 54 InsO).

Jede wei­tere Aus­schüt­tung an Sie er­folgt un­ter Um­stän­den erst ei­nige Jahre spä­ter. Wir rech­nen mit ei­ner Dauer der In­sol­venz­ver­fah­ren von etwa zehn Jah­ren. Bei­spiele für große In­sol­venz­ver­fah­ren mit ei­ner Dauer von deut­lich mehr als zehn Jah­ren sind Bab­cock Borsig, Phil­ipp Holz­mann, Kirch­Me­dia, Flow­tex und Wal­ter­Bau. Häu­fig sind An­fech­tungs­kla­gen und steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen der Grund für eine lange Dauer des Insolvenzverfahrens.

Ne­ben der lan­gen Dauer des Ver­fah­rens gibt es wei­tere Ri­si­ken, die zu ei­ner ge­rin­gen In­sol­venz­quote füh­ren kön­nen und die wir Ih­nen abnehmen.

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