Warum könnte später eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift notwendig werden?

Bis­wei­len ver­langt der In­sol­venz­ver­wal­ter eine no­ta­ri­ell be­glau­bigte An­zeige der Ab­tre­tung ge­gen­über dem Ge­richt. Das be­deu­tet, dass die Ab­tre­tungs­an­zeige vor ei­nem No­tar un­ter­schrie­ben wird. Sollte der In­sol­venz­ver­wal­ter er­folg­reich auf ei­ner Be­glau­bi­gung be­stehen, könnte es sein, dass eine Be­glau­bi­gung Ih­rer Un­ter­schrift zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt nö­tig wird. Wir sind zu­ver­sicht­lich, dass wir die­sen Um­stand ver­mei­den kön­nen. Für den Fall, dass eine Be­glau­bi­gung be­nö­tigt wer­den sollte, wür­den wir auf Sie zu­kom­men und selbst­ver­ständ­lich die Kos­ten der no­ta­ri­el­len Be­glau­bi­gung übernehmen.

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