Sind die staatlichen Maßnahmen überhaupt rechtmäßig?
Darauf kommt es gar nicht an.
Die Pandemieplanung in Deutschland hat eine bundesweit flächendeckende Schließung von Läden und Restaurants und sonstiger Gewerbebetriebe nicht vorgesehen. Dennoch tun sich die Gerichte bislang schwer damit, eine Rechtswidrigkeit der staatlichen Maßnahmen festzustellen. Über diese Rechtsfrage, ob der Staat so handeln durfte wie geschehen, kann man also vorzüglich streiten und die jeweiligen Auffassungen befürworten oder mit ebenfalls starken Argumenten widerlegen.
Die gute Nachricht: Wir können diesen Rechtsstreit für die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche für Gewerbetreibende außen vorlassen. Der Rechtsanspruch auf Entschädigung des Gewerbetreibenden für die angeordnete Schließung besteht unabhängig von der rechtlichen Frage, ob die staatliche Maßnahme rechtmäßig war oder nicht. Denn ein Entschädigungsanspruch für den sogenannten „Nichtstörer“ besteht sowohl bei rechtmäßiger als auch bei rechtswidriger staatlicher Maßnahme.