Sind die EU-​Sanktionspakete überhaupt rechtlich zulässig? Ohne angemessene Frist einfach den Handel mit russischen Wertpapieren auszusetzen kann doch nicht rechtens sein?

Hierzu wer­den un­ter­schied­li­che ju­ris­ti­sche Ein­schät­zun­gen ver­tre­ten. Wir se­hen al­ler­dings keine Hand­lungs­mög­lich­kei­ten für be­trof­fene An­le­ger, die kurz­fris­tig die Si­tua­tio­nen ver­bes­sern wür­den. Sollte sich für die An­le­ger ein sehr ne­ga­ti­ves Sze­na­rio er­ge­ben, wer­den wir dies in Zu­kunft noch über­prü­fen lassen.

In der Ver­gan­gen­heit hat es er­folg­reich Kla­gen vor den eu­ro­päi­schen Ge­rich­ten ge­gen in­di­vi­du­elle Sank­tio­nen ge­ge­ben, aber noch nie ge­gen kol­lek­tive Sank­tio­nen wie die­je­ni­gen, mit de­nen wir es hier zu tun ha­ben. Da­her se­hen die Er­folgs­aus­sich­ten ju­ris­ti­scher Schritte nicht son­der­lich gut aus. Wie auch im­mer man die ju­ris­ti­sche Seite be­ur­teilt: Ak­tu­ell steht die Ver­mei­dung des Scha­dens im Vordergrund.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang