Sehen Sie eine Möglichkeit, von der Bundesrepublik bzw. der EU Schadensersatz zu verlangen, sollte man mit dem Investment Verluste erleiden?

Zum jet­zi­gen Zeit­punkt be­stehen keine An­satz­punkte für eine Staats­haf­tungs­klage. An­sprü­che wür­den – wenn über­haupt – erst dann in Frage kom­men, wenn ein Ver­lust ein­ge­tre­ten ist, was der­zeit nicht der Fall ist.

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