Sehen Sie eine Möglichkeit, von der Bundesrepublik bzw. der EU Schadensersatz zu verlangen, sollte man mit dem Investment Verluste erleiden?
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keine Ansatzpunkte für eine Staatshaftungsklage. Ansprüche würden – wenn überhaupt – erst dann in Frage kommen, wenn ein Verlust eingetreten ist, was derzeit nicht der Fall ist.