Muss man sich für die Eröffnung eines Depots in Russland stets selbst persönlich legitimieren?
Eine Legitimation ist in jedem Fall erforderlich, allerdings muss der Depotinhaber dazu nicht persönlich vor Ort erscheinen, sondern kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Erforderlich ist hierfür eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille (Überbeglaubigung) durch das Landgericht. Muster hierfür wird zur Verfügung gestellt.