Muss man sich für die Eröffnung eines Depots in Russland stets selbst persönlich legitimieren?

Eine Le­gi­ti­ma­tion ist in je­dem Fall er­for­der­lich, al­ler­dings muss der De­pot­in­ha­ber dazu nicht per­sön­lich vor Ort er­schei­nen, son­dern kann sich durch ei­nen Rechts­an­walt ver­tre­ten las­sen. Er­for­der­lich ist hier­für eine no­ta­ri­ell be­glau­bigte Voll­macht mit Apos­tille (Über­be­glau­bi­gung) durch das Land­ge­richt. Mus­ter hier­für wird zur Ver­fü­gung gestellt.

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