Kann man die russischen Stammaktien auch auf ein Depot außerhalb Russlands und der EU, zum Beispiel in der Türkei, halten, für den Fall, dass zum Beispiel die Gazprom Bank auch auf die Sanktionsliste gesetzt werden sollte?
Derzeit können wir diese Frage nicht beantworten. Für den Umtausch nach dem „russischen Weg“ ist jedenfalls die Eröffnung eines Kontos bei einem in Russland geschäftstätigen Institut erforderlich. Welche Änderungen sich zukünftig noch ergeben, können wir unmöglich voraussagen.