Kann man auch Ver­trä­ge vor die­sem Zeit­raum rückabwickeln?

Ja. Ver­trä­ge, die zwi­schen dem 1. Ja­nu­ar 1991 und dem 29. Juli 1994 ab­ge­schlos­sen wur­den, kön­nen bei feh­ler­haf­ter Wi­der­rufs­be­leh­rung rück­ab­ge­wi­ckelt wer­den – aber nur, wenn sie noch nicht aus­be­zahlt sind.

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