Kann ich weiterhin Klage gegen EY einreichen?
Ja, das ist auch trotz des eingeleiteten KapMuG-Verfahrens möglich und sinnvoll, da sonst ein erheblicher Zeitverlust droht.
Ja, das ist auch trotz des eingeleiteten KapMuG-Verfahrens möglich und sinnvoll, da sonst ein erheblicher Zeitverlust droht.