Kann ich meine Forderung noch im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anmelden?
Ja, eine Anmeldung der Ansprüche zum Insolvenzverfahren ist noch möglich.
Wir bieten Ihnen an, diese Anspruchsanmeldung für Sie zu übernehmen. Hierfür fällt eine gesetzliche Gebühr in Höhe einer 0,5-fachen RVG-Gebühr zzgl. Auslagen und USt. an. Falls gewünscht, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier.