Kann ich meine Forderung noch im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anmelden?

Ja, eine An­mel­dung der An­sprü­che zum In­sol­venz­ver­fah­ren ist noch möglich.

Wir bie­ten Ih­nen an, diese An­spruchs­an­mel­dung für Sie zu über­neh­men. Hier­für fällt eine ge­setz­li­che Ge­bühr in Höhe ei­ner 0,5-fachen RVG-​Gebühr zzgl. Aus­la­gen und USt. an. Falls ge­wünscht, über­neh­men wir auch die De­ckungs­an­frage ge­gen­über Ih­rer Rechtsschutzversicherung.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang