Kann ich mehrere Anwälte beauftragen?

Für das In­sol­venz­ver­fah­ren der Wire­card AG und die Klage ge­gen EY kön­nen zwei un­ter­schied­li­che Kanz­leien tä­tig sein. Auch für das In­sol­venz­ver­fah­ren und die KapMuG-​Anmeldung kön­nen zwei un­ter­schied­li­che Kanz­leien tä­tig sein. Eine KapMuG-​Anmeldung und eine Klage ge­gen EY schlie­ßen sich ge­gen­sei­tig aus.

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