Kann ich entgangenen Gewinn geltend machen?
Ein Ausgleich des entgangenen Gewinns, der über den Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes hinausgeht, ist nur im Einzelfall zur Abwendung unbilliger Härten geboten.
Zur weiteren Beurteilung Ihres Entschädigungsanspruchs geben Sie uns bitte auch Ihren entgangenen Gewinn an. Wir versuchen diesen mit durchzusetzen.