Kann ich entgangenen Gewinn geltend machen?

Ein Aus­gleich des ent­gan­ge­nen Ge­winns, der über den Aus­fall des ge­wöhn­li­chen Ver­diens­tes hin­aus­geht, ist nur im Ein­zel­fall zur Ab­wen­dung un­bil­li­ger Här­ten geboten.

Zur wei­te­ren Be­ur­tei­lung Ih­res Ent­schä­di­gungs­an­spruchs ge­ben Sie uns bitte auch Ih­ren ent­gan­ge­nen Ge­winn an. Wir ver­su­chen die­sen mit durchzusetzen.

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