Ist es sinnvoll, sich bei der „Stichting Wirecard Investors Claim“-Stiftung der DSW zu registrieren?
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) hat gemeinsam mit den auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding+Barth (Frankfurt am Main) und AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) die Stiftung „Stichting Wirecard Investors Claim“ mit Sitz in Amsterdam gegründet, die Entschädigungen für die Wirecard-Anleger innerhalb der EU erreichen soll. Das Ziel dahinter: Einen Vergleich nicht nur mit EY Deutschland, sondern auch mit EY Global, zu erzielen.
Nach niederländischem Recht kann man neben dem betroffenen Unternehmen direkt die Konzernmutter in Anspruch nehmen, daher ist hier ein Vorgehen gegen EY Global möglich. Es klagt letztlich die niederländische Stiftung, alle anderen treten der Klage ähnlich einer Sammelklage nach US-Vorbild kostenlos bei. Die Beweislatte scheint in den Niederlanden nicht ganz so hoch zu hängen wie in Deutschland, so dass die Erfolgsaussichten besser und die Verfahrensdauer üblicherweise kürzer zu sein scheint.
Allerdings fehlt unserer Meinung nach die Anspruchslage gegen EY Global. Die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage man Ansprüche streitig durchsetzen bleibt hier offen. Zudem ist im Bezug auf EY Global keine Pflichtverletzung ersichtlich. Ferner ist schon fraglich, ob Überwachungspflicht bzw. Beaufsichtigungspflicht durch Global bestand (zumindest nach deutschem Recht).
Zudem kann man nicht davon ausgehen, dass EY seine „harte Linie“ – nämliche alle Vergleichszahlungen bisher strikt abzulehnen – jetzt verlassen sollte.
Wir halten diese Option also für wenig sinnvoll und empfehlen weiterhin die Klageerhebung gegen EY Deutschland. Sollten die Vergleichsmöglichkeiten scheitern bleibt letztlich nur eine verjährungshemmende Klageerhebung gegen EY Deutschland vor Ablauf der Verjährung zum 31.12.2023.