Ist es sinnvoll neben der Anmeldung zum Musterverfahren nach KapMuG auch meine Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden?

Es ist sinn­voll, diese Scha­dens­er­satz­an­sprü­che im In­sol­venz­ver­fah­ren an­zu­mel­den. Selbst wenn die In­sol­venz­quote nicht hoch aus­fal­len sollte, ein ge­wis­ser Ka­pi­tal­rück­fluss lässt sich hier hof­fent­lich doch erzielen.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang