Ist es sinnvoll neben der Anmeldung zum Musterverfahren nach KapMuG auch meine Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden?
Es ist sinnvoll, diese Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Selbst wenn die Insolvenzquote nicht hoch ausfallen sollte, ein gewisser Kapitalrückfluss lässt sich hier hoffentlich doch erzielen.