Ist es aus Sicht der SdK ratsam, einen Anwalt zu mandatieren, um den „russischen Weg“ zu gehen?

Aus Sicht der SdK macht es nur Sinn, ei­nen An­walt zu man­da­tie­ren, der über­wie­gend er­folgs­ba­siert ar­bei­tet. Nur wenn die Wert­pa­piere ge­wan­delt und die Ori­gi­nal­ak­tien in ein ei­ge­nes De­pot ein­ge­bucht wer­den, sollte der we­sent­li­che Teil der Ge­bühr an­fal­len. Nach ak­tu­el­lem Kennt­nis­stand wird das nur von ei­ner Kanz­lei, näm­lich der Kanz­lei Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte mbB, angeboten.

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