Ist es aus Sicht der SdK ratsam, einen Anwalt zu mandatieren, um den „russischen Weg“ zu gehen?
Aus Sicht der SdK macht es nur Sinn, einen Anwalt zu mandatieren, der überwiegend erfolgsbasiert arbeitet. Nur wenn die Wertpapiere gewandelt und die Originalaktien in ein eigenes Depot eingebucht werden, sollte der wesentliche Teil der Gebühr anfallen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird das nur von einer Kanzlei, nämlich der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, angeboten.