Ist eine Anmeldung zum KapMuG-​Verfahren möglich, wenn ich bereits Klage erhoben habe?

Nein! Wenn Sie be­reits Klage er­ho­ben ha­ben, ist eine KapMuG-​Anmeldung un­nö­tig, da Sie als Klä­ger ei­nes aus­ge­setz­ten Kla­ge­ver­fah­rens Bei­gela­de­ner des Mus­ter­ver­fah­rens nach KapMuG sind.

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