Ist eine Anmeldung zum KapMuG-Verfahren möglich, wenn ich bereits Klage erhoben habe?
Nein! Wenn Sie bereits Klage erhoben haben, ist eine KapMuG-Anmeldung unnötig, da Sie als Kläger eines ausgesetzten Klageverfahrens Beigeladener des Musterverfahrens nach KapMuG sind.