Ist die Zahlung des Kaufpreises gesichert?

Die Über­tra­gung Ih­rer For­de­rung auf uns er­folgt erst, wenn wir den Kauf­preis an Sie ge­zahlt ha­ben. Dies dient Ih­rem Schutz und ge­lingt durch eine auf­schie­bende Be­din­gung im Ver­trag mit Ih­nen, das heißt, die Ab­tre­tung der For­de­rung wird erst wirk­sam, wenn die Be­din­gung der Kauf­preis­zah­lung er­füllt ist.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang