Warum kein KapMuG-Verfahren?
Wir haben bereits von Anfang an ein Verfahren nach KapMuG im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal als die falsche Strategie angesehen. Anfang Juni 2021 hat das Landgericht München I nun in zwei Verfahren die Eröffnung eines KapMuG-Verfahrens für unzulässig erklärt. Hintergrund ist, dass es sich bei einem (fehlerhaft) erteilten Bestätigungsvermerk nach Ansicht des Gerichts nicht um eine Kapitalmarktinformation nach § 1 Abs. 2 S. 1 KapMuG handelt. Damit bestätigte das Gericht unsere Ansicht und Prozessstrategie.