Warum kein KapMuG-Verfahren?

Wir ha­ben be­reits von An­fang an ein Ver­fah­ren nach KapMuG im Zu­sam­men­hang mit dem Wirecard-​Skandal als die fal­sche Stra­te­gie an­ge­se­hen. An­fang Juni 2021 hat das Land­ge­richt Mün­chen I nun in zwei Ver­fah­ren die Er­öff­nung ei­nes KapMuG-​Verfahrens für un­zu­läs­sig er­klärt. Hin­ter­grund ist, dass es sich bei ei­nem (feh­ler­haft) er­teil­ten Be­stä­ti­gungs­ver­merk nach An­sicht des Ge­richts nicht um eine Ka­pi­tal­markt­in­for­ma­tion nach § 1 Abs. 2 S. 1 KapMuG han­delt. Da­mit be­stä­tigte das Ge­richt un­sere An­sicht und Prozessstrategie.

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