Ich möchte gegen EY klagen. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bitte über­sen­den Sie uns sämt­li­che An­kaufs­ab­rech­nun­gen für Ihre Aktien/​Derivate/​Anleihen. Soll­ten Sie zwi­schen­zeit­lich Wert­pa­piere ver­kauft ha­ben, be­nö­ti­gen wir die je­wei­lige Ver­kaufs­ab­rech­nung. Zu­dem be­nö­ti­gen wir die un­ter­zeich­ne­ten Man­dats­un­ter­la­gen (Man­dats­ver­trag mit Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, Pro­zess­voll­macht, Wi­der­rufs­be­leh­rung). Diese Un­ter­la­gen ste­hen hier zum Down­load zur Verfügung.

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