Ich klage bereits gegen die Wirecard AG und werde von einer anderen Kanzlei vertreten – kann ich mich trotzdem bzw. zusätzlich an der Sammelklage gegen EY beteiligen?
Ja, das ist möglich. Allerdings sollten sie berücksichtigen, dass dabei ggf. doppelte Gebühren anfallen. Im Fall des Obsiegens wird der Schaden jedoch prinzipiell nur einmal ersetzt.