Ich klage bereits gegen die Wirecard AG und werde von einer anderen Kanzlei vertreten – kann ich mich trotzdem bzw. zusätzlich an der Sammelklage gegen EY beteiligen?

Ja, das ist mög­lich. Al­ler­dings soll­ten sie be­rück­sich­ti­gen, dass da­bei ggf. dop­pelte Ge­büh­ren an­fal­len. Im Fall des Ob­sie­gens wird der Scha­den je­doch prin­zi­pi­ell nur ein­mal ersetzt.

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