Ich habe Soforthilfe erhalten – kann ich mich trotzdem beteiligen?

Ja, so­fern Ih­nen auch nach Be­rück­sich­ti­gung der er­hal­te­nen So­fort­hilfe ein Scha­den verbleibt.

Bei der Be­rech­nung des Ent­schä­di­gungs­an­spru­ches ist die von Bund und/​oder Land er­hal­tene So­fort­hilfe zur Be­wäl­ti­gung der Corona-​Krise nach dem Zu­schuss­pro­gramm für Kleinst­un­ter­neh­men, So­lo­selb­stän­dige und Frei­be­ruf­ler scha­dens­min­dernd anzurechnen.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang