Ich habe Soforthilfe erhalten – kann ich mich trotzdem beteiligen?
Ja, sofern Ihnen auch nach Berücksichtigung der erhaltenen Soforthilfe ein Schaden verbleibt.
Bei der Berechnung des Entschädigungsanspruches ist die von Bund und/oder Land erhaltene Soforthilfe zur Bewältigung der Corona-Krise nach dem Zuschussprogramm für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler schadensmindernd anzurechnen.