Habe ich als Selbstständiger/Freiberufler einen Anspruch auf Entschädigung?
Sollten Sie selbst oder Ihr Geschäftsbetrieb direkt von einer Quarantänemaßnahme betroffen sein, besteht ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.
Sofern Sie nicht selbst erkrankt sind und Ihr Geschäftsbetrieb nicht unter Quarantäne gesetzt wurde, Sie dennoch aufgrund der Landesverordnung Ihren Geschäftsbetrieb schließen mussten, haben Sie einen Entschädigungsanspruch als sogenannter „Nichtstörer“ nach dem jeweiligen Landespolizeirecht.