Habe ich als Selbstständiger/​Freiberufler einen Anspruch auf Entschädigung?

Soll­ten Sie selbst oder Ihr Ge­schäfts­be­trieb di­rekt von ei­ner Qua­ran­tä­ne­maß­nahme be­trof­fen sein, be­steht ein Ent­schä­di­gungs­an­spruch nach dem Infektionsschutzgesetz.

So­fern Sie nicht selbst er­krankt sind und Ihr Ge­schäfts­be­trieb nicht un­ter Qua­ran­täne ge­setzt wurde, Sie den­noch auf­grund der Lan­des­ver­ord­nung Ih­ren Ge­schäfts­be­trieb schlie­ßen muss­ten, ha­ben Sie ei­nen Ent­schä­di­gungs­an­spruch als so­ge­nann­ter „Nicht­stö­rer“ nach dem je­wei­li­gen Landespolizeirecht.

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